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FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr

Liebe Schüler*innen,

zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag am 21. April 2021 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Einer der zentralen Inhalte:

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzlich zu anderen Regelungen auch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Da die 7-Tage-Inzidenz von 100 aktuell im KVV in allen Stadt- und Landkreisen deutlich überschritten wird, gilt diese FFP2-Maskenpflicht KVV-weit in allen Bussen und Bahnen und an den Haltestellen. Zulässig sind jetzt nur noch FFP2–Masken bzw. vergleichbare Masken vom Typ KN95 und N95. Das Tragen einer herkömmlichen medizinischen OP-Maske ist damit im öffentlichen Nahverkehr aktuell nicht mehr ausreichend. Das Fahr- und Prüfpersonal ist angehalten Personen, die noch mit einer medizinischen OP-Maske im öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind, auf die neue Rechtslage und die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske hinzuweisen.Unter einer 7-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Stadt- und Landkreiskönnen im ÖPNV neben einer FFP2-, KN95- oder N95-Maskeauch wieder medizinischen OP-Masken getragen werden.

Weitere Informationen gibt es unter kvv.de/maskenpflicht und unter corona.rlp.de/de/aktuelles/

 

Mit freundlichen Grüßen
Die Kreisverwaltung

 

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