Mit 70 Jahren zu alt? Jein! – 10y sieht Urteilsverkündung im Bundesverfassungsgericht

„Es handelt sich hier wirklich um ein kompliziertes Urteil!“, teilt Heinrich Amadeus Wolff mit. Der Bundesverfassungsrichter steht unweit des Sitzungssaals im Flur des zweiten Stockwerks des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, ist umringt von 17 Schülerinnen und Schülern der Klasse 10y und führt weiter aus: „Letztlich wurde entschieden, dass ein Teil der Notarinnen und Notare nun länger als bis zum 70. Lebensjahr arbeiten dürfen. Bezüglich der Anwaltsnotare wurde der Klage der Beschwerdeführer stattgegeben, nicht aber für alle Notare. Hierbei mussten viele Faktoren wie Leistungsfähigkeit im Alter abgewogen worden, hierzu zählte auch, dass die Stellen durch genügend Notarinnen und Notare besetzt werden können und dass auch jüngeren Menschen eine Chance gegeben werden muss.“

Die Erläuterungen von Heinrich Amadeus Wolff nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze für Notarinnen und Notare machten es den Schülerinnen und Schülern vom Johann-Wolfgang-Goethe-Gymnasium am 23. September 2025 deutlich leichter, die Fachsprache, die Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth und Bundesverfassungsrichterin Miriam Meßling während der einstündigen Urteilsbegründung verwendet hatten, besser zu verstehen.

Angesprochen auf die Frage, ob Heinrich Amadeus Wolff als von der FDP vorgeschlagener Bundesverfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht immer völlig parteiunabhängig agiere, antwortete der 60-jährige Rechtswissenschaftler, dass dies eigentlich immer so sei, dass es aber Situationen geben könne, in denen das dann doch einmal eine Rolle spielen könne.

Doch damit nicht genug! Darüber hinaus gelang es Frank Bräutigam für ein Gespräch zu gewinnen. Der ARD-Rechtsexperte, der den Schülerinnen und Schülern durch seine in der Tagesschau stets unaufgeregte und sehr verständliche Erläuterung der komplexen Urteilsverkündungen am Bundesverfassungsgericht bekannt ist, verdeutlichte, dass das getroffene Urteil nur einen kleinen Teil der Bevölkerung betreffe, für diesen aber sehr wichtig sei. Außerdem könne das Urteil durchaus eine Signalwirkung für andere Berufe haben.

Die Schülerinnen und Schüler der 10y können auf einen sehr abwechslungsreichen Tag in Karlsruhe zurückblicken, der damit gekrönt wurde, dass sie auch im Fernsehsender Phoenix zu sehen waren.

Dirk Wippert

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